Beamtinnen und Beamte






BEAMTINNEN UND BEAMTE
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Newsletter Ausgabe 13/06


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ver.di - elektronischer Brief mit Informationen fuer Beamtinnen und Beamte Nr.: 13/06
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Unsere TOP-Themen:

1. Gespraech mit Ministerialdirigent Wilhelm Huellmantel
2. ver.di ist erfolgreich: Brandenburgs Regierung zieht Weihnachtsgeldstreichung zurueck
3. Protestbriefe der Versorgungsempfaenger zugestellt - Koalition zum Gespraech aufgefordert
4. ver.di protestiert gegen Tarifvertragsbruch und Arbeitszeitverlaengerung bei Telekom-Beamten
5. In-Sich-Beurlaubung bei der Bundesagentur fuer Arbeit vorgesehen
6. Aus dem Bundesrat
7. Was macht eigentlich ein Kirchenbeamter
8. Weihnachtsgruesse
9. Impressum
10. Newsletter abonnieren und kuendigen

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1. Gespraech mit Ministerialdirigent Wilhelm Huellmantel
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Am 12. Dezember 2006 war der Vorstand des Bundesausschusses Beamtinnen und Beamte in Muenchen und fuehrte ein Gespraech mit dem Ministerialdirigenten Wilhelm Huellmantel aus dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen ueber die Entwicklungstendenzen beim Dienstrecht.

Herr Huellmantel sagte, Bayern nehme die Herausforderung an und wuerde sich auf die neuen Gegebenheiten, die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenzen im Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht, einstellen. Bereits vor der Verabschiedung des Beamtenstatusgesetzes, welches den Laendern auch eine weitgehende Gestaltung ermoegliche, sei der Freistaat durch ein Symposium ueber das Dienstrecht am 7. Dezember 2006 aktiv geworden. Huellmantel sagte, in 2007 sollen dann die Fachthemen aufgegriffen werden und Anfang 2008 sollen Eckpunkte fuer eine Dienstrechtsreform - rechtzeitig vor der Landtagswahl - auf den Tisch. Nach der Wahl wuerde ein Gesetz folgen. Es koenne 2010 in Kraft treten. Der Zeitraum sei noetig, weil die Reform rechtssicher umgesetzt werden muesse. Auch Details wie die Programmierung der EDV oder die Schulung von Fuehrungskraeften benoetigen Zeit. Er skizzierte Vorstellungen seitens der Bayerischen Staatsregierung:

* die Besoldung folgt dem statusrechtlichen Amt
* keine Absenkung des Endgrundgehalts
* Dienstaltersstufen sollen durch weniger Erfahrungsstufen ersetzt werden
* Erfahrungsstufen sollen an die Leistung gekoppelt werden
* Einfuehrung einer Leistungsbesoldung.

Die Leistungsbesoldung soll durch eine transparente, rechtssichere Leistungsfeststellung erfolgen. Dazu sei ein Schlichtungsverfahren erforderlich. Die Finanzierung koenne durch Anrechung auf Besoldungserhoehungen erfolgen. Alle Ueberlegungen sollen ausserdem einen moeglichst geringen Verwaltungsaufwand erfordern, die Fuehrungskraefte auf ihre Aufgaben gut vorbereiten und damit zur Akzeptanz beitragen.

In punkto der Klage eines bayerischen Polizeibeamten auf eine hoehere Bezahlung in Ballungsraeumen aeusserte sich Huellmantel zurueckhaltend. Die Bayerische Staatsregierung warte hier die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab.

Versorgungsrecht
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Das Versorgungsrecht werde auch einer Reform unterzogen. So hat die Staatsregierung einen Versorgungsfonds fuer neu berufene Beamtinnen und Beamte beschlossen. Ausserdem will die Staatsregierung die Trennung der Systeme Rentenrecht/Versorgungsrecht. Renten wuerden auf die Versorgung angerechnet und erworbene Versorgungsanwartschaften nicht verloren gehen. Das wuerde die Mobilitaet zwischen Privatwirtschaft und oeffentlichem Dienst erleichtern. Die Staatsregierung stuende auch zu dem Grundsatz Aenderungen in der Rente systemgerecht auf die Versorgung zu uebertragen. Dazu gehoere die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zu erhoehen. Wenn es sachlich begruendbar sei, sind Ausnahmen, z. B. fuer den Vollzugsdienst, moeglich.

Laufbahnrecht
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Das Laufbahnrecht moechte Bayern flexibilisieren. Die Fachlaufbahnen sind korrekturbeduerftig und sollen in ihrer Anzahl reduziert werden. In horizontaler Richtung waeren damit Wechsel leichter moeglich. Der Aufstieg soll erleichtert werden, indem bspw. Fortbildungen eine Befoerderung ermoeglichen.

Arbeitszeit
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Bei der Wochenarbeitszeit soll es, trotz Unmut in der Beamtenschaft, bei der 42-Stunde-Woche bleiben, berichtet Huellmantel. Es sei keine Reduzierung auf 40,1 Std. wie im Tarifbereich (TV-L) vorgesehen. Auf die Problematik der alleinerziehenden Beamtinnen und Beamten angesprochen, aeusserte sich Huellmantel, dass Heimarbeit, flexible Arbeitszeiten, Ganztagsbetreuung von Kindern verstaerkt werden muss.

Gesundheitsreform
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Die aktuellen Entwicklungen der Gesundheitsreform sieht Huellmantel - wie ver.di - kritisch. Die Absicht der Staatsregierung sei, die negativen Auswirkungen (Beitragssteigerungen wegen der Einfuehrung des Basistarifs und der Mitnahme von Rueckstellungen), zu verhindern. Hierzu habe sie Antraege im Bundesrat gestellt. Ueber moegliche Kompromisse koenne noch keine Aussage getroffen werden.

Zum Abschluss lobte Huellmantel die gute Zusammenarbeit mit ver.di, den uebrigen Beamtinnen und Beamte vertretenden Gewerkschaften und dem DGB. Auch die geringfuegigen Aenderungen des Personalvertretungsgesetzes zeigen, dass die Staatsregierung einer (notwendigen) konstruktiven Zusammenarbeit deutlich den Vorzug erteile.

Bundesbeamtensekretaer Klaus Weber dankte Herrn Ministerialdirigenten Huellmantel fuer das Gespraech und betonte, dass die Vorstellungen Bayerns zur Dienstrechtsreform dem Strukturreformgesetz aehnlich seien. Er forderte Herrn Ministerialdirigenten Huellmantel auf, sich fuer gleichgerichtete Dienstreformen einzusetzen. Das Beamtenrecht duerfe in Deutschland nicht zu einem Flickenteppich werden.

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2. ver.di ist erfolgreich: Brandenburgs Regierung zieht Weihnachtsgeldstreichung zurueck
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ver.di ist eine erfolgreiche gewerkschaftliche Interessenvertretung fuer Beamtinnen und Beamte. Werden Sie Mitglied, damit ver.di fuer Beamtinnen und Beamte noch mehr durchsetzen kann. Bis zum 31.12.06 gibt es ausserdem ein attraktives Werbepraesent:

http://beamte.verdi.de/infos_material/mitgliederwerbeaktion

Die Regierung des Landes Brandenburg hat den Gesetzentwurf zur Streichung des Weihnachtsgeldes fuer Beamtinnen und Beamte kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Parlament am 06.12.06 zurueckgezogen. Die heftigen Proteste von ver.di, Einzelgewerkschaften und DGB haben zu einem ersten Etappensieg gefuehrt. Ausloeser fuer den Rueckzug der Landesregierung war wohl die Demonstration von ueber 7000 Beamtinnen und Beamten vor dem Brandenburger Landtag in Potsdam am 22.11.06.

Der Gesetzentwurf sah die voellige Streichung des Weihnachtsgeldes fuer Beamtinnen und Beamte vor. Nur Bedienstete mit Kindern haetten Anspruch auf 200 Euro pro Kind gehabt.

Die Regierung haette damit den mit dem DGB und Einzelgewerkschaften ausgehandelten Solidarpakt bewusst verletzt. Durch den Rueckzug kann das Gesetz 2006 nicht mehr beschlossen werden. Ministerpraesident Platzeck kuendigte Anfang 2007 Gespraeche mit den Gewerkschaften an, um eine einvernehmliche Loesung zu erzielen.


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3. Protestbriefe der Versorgungsempfaenger zugestellt - Koalition zum Gespraech aufgefordert
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Die Protestaktion ist ein Erfolg. Dem Bereich Beamtinnen und Beamte wurden bereits ueber 2000 Schreiben zugeschickt. Hier das Schreiben (Auszug) von Christian Zahn, Mitglied des Bundesvorstandes und Klaus Weber, Bundesbeamtensekretaer:

"Sehr geehrter Herr Kauder,

wir begruessen die Absicht der Bundesregierung, Einmalzahlungen fuer Beamtinnen und Beamte des Bundes gesetzlich zu regeln.

Wir hielten es jedoch fuer ungerechtfertigt, dabei die Versorgungsempfaengerinnen und Versorgungsempfaenger des Bundes von den Zahlungen auszuschliessen. Zahlreiche Bundeslaender leisten hingegen auch Einmalzahlungen fuer Pensionaere.

Deshalb bitten wir Sie, dafuer Sorge zu tragen, dass die beabsichtigten Einmalzahlungen auch fuer die Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand gelten.

In Anlage zu diesem Schreiben leiten wir Ihnen zahlreiche Briefe von Versorgungsempfaengerinnen und Versorgungsempfaenger zu. Auch Herr Dr. Struck hat Briefe erhalten. In diesen wird die Forderung nach Einmalzahlungen erhoben und zum anderen auch persoenliche Betroffenheit dargestellt. Die Mehrzahl der Kolleginnen und Kollegen befinden sich im einfachen und mittleren Dienst.

Sehr geehrter Herr Kauder, Ihrer Antwort sehen wir mit Erwartung entgegen und wuerden von uns aus die Versorgungsempfaengerinnen und Versorgungsempfaenger darueber informieren.

Wir wuerden uns auch sehr freuen, wenn Sie mit uns ein Gespraech zum Sachverhalt fuehren koennten."

Sofern weitere Protestschreiben eintreffen, schnuert der Bereich Beamtinnen und Beamte noch ein Paket fuer die Koalition.

Mehr dazu: http://beamte.verdi.de/besoldung/protestbriefe_der_versorgungsempfaenger_zugestellt

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4. ver.di protestiert gegen Tarifvertragsbruch und Arbeitszeitverlaengerung bei Telekom-Beamten
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Die T-Com betreibt derzeit die Herausnahme zahlreicher Beschaeftigter aus der 34-Stunden-Woche. Darunter sind auch viele Beamtinnen und Beamte. ver.di leistet gegen die Massnahme Widerstand. Hier das Schreiben der Bundesvorstandmitglieder Lothar Schroeder (Fachbereich 9 Telekommunikation) und Christian Zahn (Fachbereich 6 Bund und Laender, Beamtinnen und Beamte) an das Bundesministerium der Finanzen (Auszug):

"Arbeitszeitverordnung Deutsche Telekom; geplante Verlaengerung der Wochenarbeitszeit

Sehr geehrter Herr Staatssekretaer Gatzer,

die Deutsche Telekom AG beabsichtigt, ab dem 18.12.2006 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der T-COM Aussenorganisation aus der Wochenarbeitszeitverkuerzung herauszunehmen und mit 38 Stunden zu beschaeftigen. Diese Massnahme soll fuer mehrere Tausende Beschaeftigte - darunter viele Beamtinnen und Beamte - gelten. Die Wochenarbeitszeitverlaengerung soll fuer mehrere Monate befristet wirksam sein.

ver.di protestiert entschieden gegen die Verlaengerung der Wochenarbeitszeit. Sie widerspricht dem tariflich vereinbarten Beschaeftigungsbuendnis und tangiert die beschaeftigungspolitische Zielsetzung. Die Verkuerzung der Wochenarbeitszeit wurde zur Sicherung von Arbeitsplaetzen vereinbart. Die Beamtinnen und Beamten haben ihren Anteil dazu geleistet.

Bereits in der Stellungnahme von ver.di zur Aenderung der Telekom-Arbeitszeitverordnung 2000 hat ver.di die moegliche Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten durch eine Verlaengerung der Arbeitszeit fuer bestimmte Bedienstete durch den Vorstand der DTAG problematisiert und abgelehnt.

Die besonderen Beduerfnisse fuer den genannten Vorgang sind aus unserer Sicht nicht gegeben. Weder das alljaehrliche Weihnachtsgeschaeft noch die Massnahme "Max 2006" stellen ein besonderes Beduerfnis gemaess § 2 (2) der Telekom-Arbeitszeitverordnung 2000 dar. Die DTAG haette rechtzeitig die entsprechenden Personalkapazitaeten planen koennen. Eine Ausnahme von der 34-Stundenwoche fuer den Personenkreis ist nicht erforderlich.

Wir fordern Sie daher auf, gemaess § 2 (2) der Telekom-Arbeitszeitverordnung 2000 die Anordnung durch die DTAG im Rahmen Ihrer Rechtsaufsicht aufzuheben."

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5. In-Sich-Beurlaubung bei der Bundesagentur fuer Arbeit vorgesehen
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Das Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales erstellt derzeit einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Dienstrechtes, um Tarifregelungen auf Beamtinnen und Beamte uebertragen zu koennen.

Dabei geht es um die Einfuehrung der "In-Sich-Beurlaubung". Am 28.11.2006 fuehrte ver.di das Beteiligungsgespraech mit dem Ministerium und verdeutlichte dabei seine Forderungen.

Der Bereich Beamtinnen und Beamte hat ein inform 06/06 erstellt.

Mehr dazu: http://beamte.verdi.de/beamtenrecht/in-sich-beurlaubung_vorgesehen

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6. Aus dem Bundesrat
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Aenderungen beim Beamtenstatusgesetz
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2006 den Entwurf eines Beamtenstatusgesetzes fuer die Laender beraten. Hier die wichtigsten Ergebnisse (alle Beschluesse sind in der Stellungnahme des Bundesrates enthalten: http://beamte.verdi.de/beamtenrecht/aenderungen_beamtenstatusgesetz)

* Bayern hat sich mit seinem Antrag, die Regelung ueber den Ausgleich der Versorgungslasten (§ 20) vollstaendig zu streichen, durchgesetzt. Die Begruendung bezieht sich auf das Verfassungsrecht: "Bei der Regelung der Verteilung der Versorgungslasten bei Dienstherrenwechsel handelt es sich nicht um eine ausschliesslich statusrechtliche Regelung, sondern um eine in das Versorgungsrecht und den Finanzbeziehungen zwischen verschiedenen Dienstherrn hineingreifende Vorschrift. Dafuer hat der Bund nach Umsetzung der Foederalismusreform keine Gesetzgebungskompetenz."

* Der Antrag der Nordlaender zu den Abschnitten 3 und 4 wurde dagegen angenommen. Die Begruendung hierzu entspricht teilweise unserer Argumentation und schlaegt sich jetzt auch in der Stellungnahme des Bundesrates nieder.

Mit der Gegenaeusserung der Bundesregierung ist Anfang Januar 2007 zu rechnen. Die erste Lesung des Gesetzes koennte dann bereits am 18./19. Januar 2007 erfolgen.

In Sachen Beamtenstatusgesetz fuehrt der Bereich Beamtinnen und Beamte im Januar 2007 weitere Gespraeche mit den Bundestagsfraktionen.

Bundesrat stimmt Versorgungsfonds fuer Beamtinnen und Beamte des Bundes zu
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Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetz fuer Beamtinnen und Beamte des Bundes am 15.12.06 zugestimmt. Durch die Errichtung eines Versorgungsfonds wird einer langjaehrigen Forderung von ver.di entsprochen und dem positiven Beispiel anderer Laender wie Rheinland-Pfalz, Bayern, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen gefolgt. ver.di unterstuetzt die Initiative als einen wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit und Kostentransparenz in der Versorgung.

Zugunsten der nach dem 31.12.2006 eingestellten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Soldatinnen und Soldaten sollen die Dienstherren verpflichtet werden, ueber regelmaessige, versicherungsmathematisch ermittelte Zufuehrungen Ruecklagen zu bilden, die in spaeteren Jahren die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen der neuen Beamten moeglichst voll abdecken soll.

Die Struktur des Versorgungsfonds fuehrt dazu, dass die Versorgungskosten den jeweiligen Ministerien zugeordnet werden.

Die Mittel fuer die Versorgung sind wie bisher aus Steuern aufzubringen. Durch die Festlegung und Ausweisung bestimmter Mittelzufuehrungen an den Fonds in einer Groessenordnung, die den erforderlichen Rueckstellungen fuer einen vergleichbaren Angestellten entsprechen, wird aber eine groessere Transparenz bei den tatsaechlichen Versorgungskosten hergestellt. Dadurch wird ein annaehernd realistischer Kostenvergleich in der Alterssicherung von Beamten und Tarifbeschaeftigten erreicht.

Trotz einiger kritischer Anmerkungen und noch offener Fragen ueberwiegt nach Auffassung von ver.di die positive Resonanz auf das Gesetz.

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7. Was macht eigentlich ein Kirchenbeamter?
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Es klingt sicher fuer viele ungewoehnlich, aber es stimmt, es gibt auch Kirchenbeamtinnen und -beamte. Einen Einblick in die Arbeit gibt uns ver.di-Mitglied Hermann Gundolf Warnecke, Kirchenoberinspektor und taetig fuer das Kirchenkreisamt der Kirchenkreises Clausthal-Zellerfeld, Herzberg und Osterode am Harz.

Redaktion: Welche Aufgabe hat eine Kirchenbeamtin/ ein Kirchenbeamter?

Hermann Gundolf Warnecke: Die Aufgaben einer Kirchenbeamtin/eines Kirchenbeamten unterscheidet sich im Prinzip nicht von der Taetigkeit in allgemeinen Verwaltungen. Zu meinen Aufgaben gehoert die Realisierung von Bauvorhaben. Ich fuehre Verhandlungen mit den Finanztraegern, u. a. bei der Sanierung von Kirchen. Auch die Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplaenen obliegt mir. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen kuemmern sich um soziale Fragen und helfen Familien in Notfaellen. Auch Andachten zu halten, gehoert durchaus zu unseren Diensten.

Warum ist die Arbeit dem Beamtenstatus vorbehalten?

Nun sind die hoheitlichen Aufgaben inzwischen reduziert. Aber bestimmte Taetigkeiten, wie die Befugnisse zur Siegelfuehrung fuer Beglaubigungen, sind nach wie vor Beamtinnen und Beamten vorbehalten. Dienstherrn sind grundsaetzlich Landes-, Kreis- und Gemeindekirchen, weil diese Koerperschaften des oeffentlichen Rechts sind. Unsere Aufgaben erfuellen wir als Staatsleistungen an die Kirche.

Gibt es auch in Zukunft noch Kirchbeamtinnen und Kirchenbeamte?

Schon, aber ihre Anzahl geht zurueck. Auch bei uns gibt es erheblichen Personalabbau.

Sehr geehrter Herr Warnecke, herzlichen Dank fuer das Interview.

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8. Weihnachtsgruesse
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Der Bereich Beamtinnen und Beamte mit seinem Team bestehend aus Bundesbeamtensekretaer Klaus Weber, den Fachreferenten Wolfgang Thurner, Barbara Wederhake und der Mitarbeiterin Christa Loderstedt wuenscht allen Kolleginnen und Kollegen ein frohes Fest und einen guten Start ins Jahr 2007. Bleiben Sie uns treu. Wir werden auch weiterhin versuchen, die Erwartungen an eine erfolgreiche Interessenvertretung zu erfuellen.

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9. Impressum
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Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di, Bundesverwaltung, Ressort 12, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Christian Zahn, Mitglied des Bundesvorstandes.

Verantwortlich: Klaus Weber, Bundesbeamtensekretaer.

Redaktion: Wolfgang Thurner, ver.di-Bundesverwaltung, Bereich Beamtinnen und Beamte, mailto:beamtinnen-und-beamte@verdi.de

Hinweis: Auskuenfte zu beamtenrechtlichen Fragen, Rechtsschutz fuer Mitglieder erteilt ausschliesslich die/der zustaendige ver.di-Geschaeftsstelle/ver.di-Bezirk.

Alle Rechte vorbehalten, insbesondere Namensbezeichnung, Layout und die Verwendung fuer oeffentliche Vortraege.

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10. Newsletter abonnieren und kuendigen
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Online ist es jederzeit moeglich, den Newsletter zu bestellen oder ihn zu kuendigen. Einfach http://www.beamte.verdi.de/newsletter anklicken oder E-Mail an: mailto:verdi_beamte@mainis.de





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